Insgesamt orientiert sich der Gesetzesentwurf in den Niederlanden sehr eng an den grundlegenden Vorgaben der EU-Richtlinie. So greift der Gesetzesentwurf einige Kernelemente auf:
- Beschäftigte haben das Recht auf Auskunft darüber, wie ihr Entgelt im Vergleich zu dem von anderen Mitarbeitenden in vergleichbaren Positionen ausfällt; Arbeitgeber müssen auf solche Anfragen innerhalb von zwei Monaten antworten. Dies entspricht den allgemeinen EU-Richtlinien.
- Unternehmen mit 150 oder mehr Beschäftigten berichten erstmals am 7. Juni 2028; solche mit 100 bis 149 Beschäftigten erstmals am 7. Juni 2031. Für die größeren Arbeitgeber liegt dieser Termin ein Jahr hinter den EU-Richtlinien.
- Für das Reporting: Gibt es innerhalb eines Unternehmens Tochtergesellschaften, berichtet jede Tochtergesellschaft eigenständig (es sei denn, die Muttergesellschaft legt die Vergütungsrichtlinie fest).
- Umfasst die Belegschaft Zeitarbeitskräfte einer Agentur, reicht das Unternehmen einen zweiteiligen Bericht ein (einen für die eigenen Beschäftigten des Unternehmens und einen weiteren für die Zeitarbeitskräfte). Die Tätigkeitskategorien müssen in beiden Berichten identisch sein.
- Datenschutz: Wenn Beschäftigte anhand von Entgeltinformationen identifizierbar sein könnten, dürfen diese Informationen nur zur Durchsetzung des Rechts auf Entgeltgleichheit verwendet werden. Zudem dürfen Betriebsräte keinen Zugriff auf die individuellen Entgeltinformationen von Beschäftigten haben.
- Wenn Vergütungsstrukturen durch Tarifverträge geregelt sind, müssen sich die beteiligten Parteien (Gewerkschaften und/oder der Betriebsrat) auf die objektiven Kriterien einigen.
Der wesentliche Unterschied zwischen der Gesetzgebung in den Niederlanden und der EU-Richtlinie liegt im Datum des Inkrafttretens. Aufgrund von Regierungsturbulenzen während des Entwurfsprozesses gab die niederländische Regierung 2025 bekannt, dass sie die Frist für 2026 nicht einhalten wird. Das voraussichtliche Umsetzungsdatum ist der 1. Januar 2027. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der niederländische Gesetzesentwurf Arbeitgeber ab 50 Beschäftigten verpflichtet, einen einfachen Zugang zu den Kriterien für die Festlegung der Vergütung zu gewähren.