Ein Leitfaden für 2026 zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie | Laden Sie unseren eGuide herunter.

🇳🇱 Die Niederlande

Die Gesetzgebung zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie in den Niederlanden auf einen Blick

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz in den Niederlanden befindet sich aktuell in der Entwurfsphase. Obwohl bereits im März 2025 ein erster Gesetzesentwurf vorlag, verzögerte der Zusammenbruch der niederländischen Koalitionsregierung das Verfahren. Der aktuelle Gesetzesentwurf datiert vom 20. Januar 2026 und ändert das Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen von 1980.

Grafik mit der Silhouette der Niederlande

Die Umsetzung

Auf einen Blick

Glockensymbol

Wirksamkeitsdatum

Voraussichtlich am 1. Januar 2027.

Erstes Pay Gap Reporting fällig am 7. Juni 2028.

Icon Personengruppe

Größe der betroffenen Unternehmen

100 oder mehr Beschäftigte; häufigeres Reporting erforderlich für Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten.

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Bestimmungen zur Entgelttransparenz für Bewerbende

Arbeitgeber müssen Bewerbenden vor dem Vorstellungsgespräch Informationen über das Entgelt oder die Entgeltspanne bereitstellen, damit diese ihnen als Grundlage für die Gehaltsverhandlungen dienen können. Der genaue Zeitpunkt liegt im Ermessen des Arbeitgebers.

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Definition von Arbeitnehmerkategorien und gleichwertiger Arbeit

Arbeitnehmerkategorien sind definiert als Beschäftigte, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Gleiche oder gleichwertige Arbeit wird auf der Grundlage der für die jeweilige Stelle erforderlichen Fähigkeiten (einschließlich relevanter Verhaltenskompetenzen), des Arbeitsaufwands, der Verantwortung und der Arbeitsbedingungen bestimmt.

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Auskunftsrecht

Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten jährlich über deren Rechte informieren. Die Frist für die Beantwortung von Auskunftsersuchen der Beschäftigten zum Entgelt beträgt 2 Monate.

Transparenz in kleinen Gruppen: Es ist keine Mindestgruppengröße festgelegt, um das durchschnittliche Entgelt einer Arbeitnehmerkategorie anzuzeigen. Beschäftigte erhalten selbst in kleinen Gruppen direkten Zugriff.

Abhilfemaßnahmen & gemeinsame Entgeltbewertungen

Die Behebung von Pay Gaps von 5 % oder mehr muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Reporting-Datum erfolgen (gleiche Frist wie bei der EU-Richtlinie). Wird der Entgeltunterschied nicht behoben, muss eine gemeinsame Entgeltbewertung durchgeführt und der Pay Gap innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt werden (ebenfalls analog zur EU-Richtlinie).

Rechtliche Interpretation

Wie die Gesetzgebung in den Niederlanden die Anforderungen der EU-Richtlinie interpretiert

Insgesamt orientiert sich der Gesetzesentwurf in den Niederlanden sehr eng an den grundlegenden Vorgaben der EU-Richtlinie. So greift der Gesetzesentwurf einige Kernelemente auf:

  • Beschäftigte haben das Recht auf Auskunft darüber, wie ihr Entgelt im Vergleich zu dem von anderen Mitarbeitenden in vergleichbaren Positionen ausfällt; Arbeitgeber müssen auf solche Anfragen innerhalb von zwei Monaten antworten. Dies entspricht den allgemeinen EU-Richtlinien.
  • Unternehmen mit 150 oder mehr Beschäftigten berichten erstmals am 7. Juni 2028; solche mit 100 bis 149 Beschäftigten erstmals am 7. Juni 2031. Für die größeren Arbeitgeber liegt dieser Termin ein Jahr hinter den EU-Richtlinien.
  • Für das Reporting: Gibt es innerhalb eines Unternehmens Tochtergesellschaften, berichtet jede Tochtergesellschaft eigenständig (es sei denn, die Muttergesellschaft legt die Vergütungsrichtlinie fest).
  • Umfasst die Belegschaft Zeitarbeitskräfte einer Agentur, reicht das Unternehmen einen zweiteiligen Bericht ein (einen für die eigenen Beschäftigten des Unternehmens und einen weiteren für die Zeitarbeitskräfte). Die Tätigkeitskategorien müssen in beiden Berichten identisch sein.
  • Datenschutz: Wenn Beschäftigte anhand von Entgeltinformationen identifizierbar sein könnten, dürfen diese Informationen nur zur Durchsetzung des Rechts auf Entgeltgleichheit verwendet werden. Zudem dürfen Betriebsräte keinen Zugriff auf die individuellen Entgeltinformationen von Beschäftigten haben.
  • Wenn Vergütungsstrukturen durch Tarifverträge geregelt sind, müssen sich die beteiligten Parteien (Gewerkschaften und/oder der Betriebsrat) auf die objektiven Kriterien einigen.

Der wesentliche Unterschied zwischen der Gesetzgebung in den Niederlanden und der EU-Richtlinie liegt im Datum des Inkrafttretens. Aufgrund von Regierungsturbulenzen während des Entwurfsprozesses gab die niederländische Regierung 2025 bekannt, dass sie die Frist für 2026 nicht einhalten wird. Das voraussichtliche Umsetzungsdatum ist der 1. Januar 2027. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der niederländische Gesetzesentwurf Arbeitgeber ab 50 Beschäftigten verpflichtet, einen einfachen Zugang zu den Kriterien für die Festlegung der Vergütung zu gewähren.

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Aktivitäten der Mitgliedstaaten

Tracker zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz

Die EU-Mitgliedstaaten arbeiten an der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht. Wir haben diese Seite erstellt, um den Fortschritt der einzelnen Mitgliedstaaten zu verfolgen.

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Bilder von Lara Winzen von beqom und Kerstin Willer von der Erste Group.
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