
Umsetzung der EU-Richtlinie zum Auskunftsanspruch für Mitarbeitende
Eines der folgenreichsten Elemente der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist Artikel 7, der Mitarbeitenden das Recht einräumt, Informationen über ihr Entgelt anzufordern und zu erhalten. Entscheidend ist, dass Arbeitgeber bei der Beantwortung dieser Anfragen nicht nur individuelle Entgeltdaten, sondern auch den Kontext bereitstellen müssen: Informationen darüber, wie das Entgelt der anfragenden Person im Vergleich zum Entgelt anderer in vergleichbaren Positionen einzuordnen ist.




