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🇲🇹 Malta

Malta: Gesetzgebung zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie im Überblick

Um die EU-Entgelttransparenzrichtlinie vollständig und fristgerecht umzusetzen, hat Malta die „Equal Pay (Transparency and Reporting) Regulations 2026“ mit der Legal Notice 173 von 2026 erlassen. Obwohl die Regelungen weitgehend den Mindestanforderungen der EU-Richtlinie entsprechen, unterscheidet sich Malta durch strengere Schwellenwerte für die interne Dokumentation, eine sehr kurze Frist für die Beantwortung von Auskunftsbegehren und klare Bußgelder bei mangelnder Compliance.

Malta-Karte

Umsetzung

Auf einen Blick

Glockensymbol

Wirksamkeitsdatum

5. Juni 2026 für die meisten Bestimmungen; die ersten Berichte zum Pay Gap sind bis zum 7. Juni 2027 fällig (erste jährliche Berichte für Unternehmen ab 250 Beschäftigten und dreijährliche Berichte für Unternehmen mit 150–249 Beschäftigten) sowie bis zum 7. Juni 2031 (dreijährliche Berichte für Unternehmen mit 100–149 Beschäftigten).

Icon Personengruppe

Größe der betroffenen Unternehmen

Die Reporting-Anforderungen orientieren sich an den Vorgaben der EUPTD (ab 100 Mitarbeitenden); allerdings müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden über formalisierte, schriftliche Vergütungsstrukturen und Kriterien für die Vergütungsentwicklung verfügen, die für die Mitarbeitenden zugänglich sind, während Unternehmen ab 25 Mitarbeitenden über formalisierte, schriftliche Vergütungsstrukturen verfügen müssen.

Schriftrolle-Icon

Vorschriften zur Entgelttransparenz für Bewerbende

Arbeitgeber müssen Bewerbenden Informationen über das Entgelt oder die Entgeltspanne bereitstellen; diese Informationen müssen vor Abschluss des Rekrutierungsprozesses zur Verfügung gestellt werden, um transparente Verhandlungen zu gewährleisten.

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Definition von Beschäftigtenkategorien und gleichwertiger Arbeit

Definiert auf Basis der für die Stelle erforderlichen Fähigkeiten, der Belastung, der Verantwortung und der Arbeitsbedingungen.

Icon Entgeltgleichheit

Auskunftsrecht

Mitarbeitende haben das Recht, schriftlich Auskunft über ihr eigenes Entgelt sowie über das nach Geschlecht aufgeschlüsselte Entgelt anderer Mitarbeitender zu erhalten, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Die Antwortfrist für Arbeitgeber beträgt 8 Tage.

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Transparenz in kleinen Gruppen

Wenn die Bereitstellung von Durchschnittsdaten der Vergleichsgruppe die Vertraulichkeit eines einzelnen Beschäftigten in einer Gruppe gefährden würde, dürfen diese Informationen nicht direkt übermittelt werden. Die Weitergabe der Daten muss in diesem Fall über die Arbeitnehmervertretung, die staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde oder die Ombudsstelle für Chancengleichheit erfolgen.

Icon: Entgeltkompression & Lösung

Abhilfemaßnahmen & gemeinsame Entgeltbewertungen

Arbeitgeber müssen jegliche Pay Gaps von 5 % oder mehr innerhalb von 6 Monaten beheben, andernfalls sind sie zur Durchführung einer gemeinsamen Entgeltbewertung verpflichtet. Der Zeitplan für die Behebung muss in Absprache mit der Arbeitnehmervertretung festgelegt werden.

Rechtliche Auslegung

Wie die Gesetzgebung in Malta die Anforderungen der EU-Richtlinie interpretiert

Weitgehend entsprechen Maltas neue „Equal Pay (Transparency and Reporting) Regulations“ der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Malta zeichnet sich jedoch durch einen niedrigen Schwellenwert bei der Unternehmensgröße für die Dokumentation von Vergütungsstrukturen sowie durch einige strenge Antwortfristen und Sanktionsregelungen aus. Konkret:

  • Arbeitgeber müssen auf Auskunftsbegehren von Beschäftigten innerhalb von nur 8 Tagen reagieren; dies ist die kürzeste vorgeschriebene Antwortfrist aller EU-Mitgliedstaaten. Arbeitgebern, die länger als 45 Tage im Verzug sind, drohen Durchsetzungsmaßnahmen.
  • Alle Unternehmen mit 25 oder mehr Mitarbeitenden müssen ihre Vergütungskriterien schriftlich dokumentieren. Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden müssen diese Kriterien sowie die Kriterien für den beruflichen Aufstieg für die Mitarbeitenden leicht zugänglich machen.
  • Arbeitgeber müssen Offenlegungen zur Mitarbeitervergütung, Auskunftsbegehren und die entsprechende Dokumentation mindestens 5 Jahre lang aufbewahren.
  • Das Gesetz sieht eine Bußgeldstruktur vor: 2.500 € bis 5.000 € für allgemeine Compliance-Verstöße und 5.000 € bis 7.000 € für Verstöße gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit.

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Aktivitäten der Mitgliedstaaten

Umsetzungs-Tracker zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Die EU-Mitgliedstaaten arbeiten an der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht. Wir haben diese Seite eingerichtet, um den Fortschritt der einzelnen Mitgliedstaaten zu dokumentieren.

Zum EUPTD-Tracker
Broschürenbild: EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2026 eGuide

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EUPTD-Readiness-Checkliste

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Bilder von Lara Winzen von beqom und Kerstin Willer von der Erste Group.
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