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🇸🇰 Slowakei

Slowakei: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie auf einen Blick

Die Slowakei hat die EU-Entgelttransparenzrichtlinie durch ihr Entgeltgleichheitsgesetz (Gesetz Nr. 76/2026 Slg. über die Entgeltgleichheit von Männern und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit) vollständig umgesetzt. Während die neuen Anforderungen weitgehend der Norm für die Mitgliedstaaten entsprechen, sind einige Fristen recht knapp bemessen. Allerdings wurden auch bestimmte Bestimmungen angepasst, um kleinere Unternehmen zu entlasten.

Karte Slowakei

Umsetzung

Auf einen Blick

Glocke

Wirksamkeitsdatum

7. Juni 2026 für die meisten Regelungen; Vergütungsstrukturen müssen bis zum 31. Juli 2026 festgelegt und dokumentiert sein; erste Pay Gap-Berichte sind am 7. Juni 2027 fällig (erste jährliche Berichte für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und Berichte im Dreijahresturnus für jene mit 150–249 Mitarbeitenden) sowie am 7. Juni 2031 (Berichte im Dreijahresturnus für Unternehmen mit 100–149 Mitarbeitenden). Alle darauffolgenden Berichte sind am 15. April des jeweiligen Jahres fällig.

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Größe der betroffenen Unternehmen

Die Reporting-Anforderungen orientieren sich an den Vorgaben der EUPTD (ab 100 Mitarbeitenden).

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Bestimmungen zur Entgelttransparenz für Bewerbende

Arbeitgeber müssen Bewerbenden Informationen über das Entgelt oder die Entgeltspanne zur Verfügung stellen; diese Informationen müssen vor dem Vorstellungsgespräch oder vor dem Vertragsabschluss bereitgestellt werden.

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Definition von Beschäftigtenkategorien und gleichwertiger Arbeit

Definiert auf Basis geschlechtsneutraler Kriterien zur Arbeitsbewertung, einschließlich Arbeitsbedingungen, körperlicher Anforderungen, Komplexität und Verantwortung.

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Auskunftsrecht

Beschäftigte haben das Recht, schriftlich Auskunft über ihr Entgeltniveau sowie die Kriterien zu dessen Festlegung zu erhalten. Sie sind einmal jährlich über dieses Recht zu informieren. Die Antwortfrist für Arbeitgeber beträgt zwei Monate bei einer Erstanfrage und 30 Tage bei nachfolgenden Rückfragen. Auch Arbeitnehmervertretungen und das Slowakische Nationalzentrum für Menschenrechte sind berechtigt, solche Auskunftsersuchen zu stellen.

Icon: Personen und Zahnrad

Transparenz in kleinen Gruppen

Arbeitgebern ist es untersagt, eine umfassende interne Offenlegung vorzunehmen, wenn die Daten zur durchschnittlichen Vergütung von Kollegen Rückschlüsse auf das Gehalt eines einzelnen Mitarbeiters zulassen könnten. In solchen Fällen müssen die Daten über Arbeitnehmervertreter oder die Arbeitsaufsichtsbehörde übermittelt werden.

Symbol für Kompression

Behebung des Pay Gaps & gemeinsame Entgeltbewertungen

Weist der Bericht in einer Beschäftigtenkategorie einen ungerechtfertigten Pay Gap von 5 % oder mehr auf, muss der Arbeitgeber diesen innerhalb von 6 Monaten schließen. Andernfalls muss er in Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung eine gemeinsame Entgeltbewertung durchführen.

Rechtliche Auslegung

Wie die slowakische Gesetzgebung die Anforderungen der EU-Richtlinie interpretiert

Viele der in der Slowakei umgesetzten Anforderungen orientieren sich an den Mindestvorgaben der EUPTD. Der Gesetzgeber hat jedoch folgende Anpassungen vorgenommen:

  • Alle betroffenen Arbeitgeber müssen bis zum 31. Juli 2026 Vergütungsstrukturen festlegen und dokumentieren, die auf geschlechtsneutralen, objektiven Kriterien basieren. Gibt es eine Arbeitnehmervertretung, müssen diese Kriterien formell verhandelt und vereinbart werden.
  • Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten sind nicht verpflichtet, die Kriterien für die Entgeltentwicklung zu dokumentieren und offenzulegen. Dies ist eine im Rahmen der EUPTD zulässige Ausnahme.
  • Die Slowakei hat sich dafür entschieden, den Schutz der Entgeltgleichheit bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu stärken, indem dieser auf Beschäftigte desselben Geschlechts ausgeweitet wird. Mit anderen Worten müssen diese Grundsätze für die gesamte Belegschaft gelten.
  • Das Auskunftsrecht gilt ab sofort; die Verpflichtung für Arbeitgeber zur Offenlegung der durchschnittlichen Entgeltniveaus innerhalb einer Kategorie ist jedoch bis 2028 (für die Daten von 2027) aufgeschoben. Bis dahin sollten Arbeitgeber die individuellen Kriterien für die Entgeltfestlegung der Beschäftigten bereitstellen.
  • Obwohl die ersten Pay-Gap-Berichte betroffener Arbeitgeber am 7. Juni des jeweiligen Jahres (entweder 2027 oder 2031) fällig sind, müssen nachfolgende Berichte bereits am 15. April eingereicht werden. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber für die Erstellung ihrer zweiten Berichte ein knapperes Zeitfenster haben.
  • Aufgrund strenger Datenschutzbestimmungen im slowakischen Recht dürfen Arbeitgeber durchschnittliche Vergütungsdaten nicht durch eine Veröffentlichung im Intranet für Mitarbeitende bereitstellen. (Diese Option ist in einigen anderen Mitgliedstaaten zulässig.) Arbeitgeber werden zwar dazu ermutigt, das Intranet für die Veröffentlichung von Informationen zur Vergütungsstruktur und zu Bewertungskriterien zu nutzen; die individuellen Vergütungsvergleiche und Kategoriedurchschnitte, die unter das Auskunftsrecht fallen, dürfen jedoch nur ad hoc und auf Anfrage bereitgestellt werden. Unsere zweiteilige Artikelserie über die Konzeption und Implementierung Ihres Prozesses für Auskunftsersuchen zur Vergütung hilft Ihnen dabei, Ihr Unternehmen auf die Beantwortung von Mitarbeiteranfragen vorzubereiten.

Um Arbeitgeber bei der Einhaltung der neuen Anforderungen zu unterstützen, hat die slowakische Regierung ein Methodikdokument veröffentlicht.

Vorbereitung auf die EUPTD-Compliance in der Slowakei

Die Slowakei hat den Schutz der Entgeltgleichheit über die Kategorien männlich/weiblich hinaus ausgeweitet, und Arbeitgeber sind bereits verpflichtet, über konforme Vergütungsstrukturen zu verfügen. Das auf branchenführender Forschung basierende Tool für Entgeltgleichheit- und transparenz von beqom ist eine benutzerfreundliche Plattform, die detaillierte Einblicke in die Vergütungsstruktur Ihres Unternehmens bietet. So können Sie sicherstellen, dass diese für alle Mitarbeitenden fair, richtlinienkonform und nachhaltig ist.

Wenn Sie mehr erfahren möchten, bietet unser Leitfaden zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie eine leicht verständliche Aufschlüsselung aller Anforderungen. Unsere Compliance-Checkliste zur EU-Richtlinie bietet einen 43-Schritte-Plan, der sicherstellt, dass kein Detail übersehen wird.

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Aktivitäten der Mitgliedstaaten

Tracker zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Die EU-Mitgliedstaaten arbeiten an der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht. Wir haben diese Seite eingerichtet, um den Fortschritt der einzelnen Mitgliedstaaten zu verfolgen.

Zum EUPTD-Tracker
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Bilder von Lara Winzen von beqom und Kerstin Willer von der Erste Group.
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